Allgemeine Geschäftsbedingungen

respect. Agentur für Live-Komunikation GmbH
Testrite Haus / Merkurring 82 / 22143 Hamburg / Germany

1. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen zwischen Auftraggebern von Events, im Folgenden Kunden genannt und der respect. Agentur für Live-Komunikation GmbH, im Folgenden respect. agentur für live-kommunikation genannt.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten überwiegend, jedoch nicht ausschließlich für die Erbringung von Agenturleistungen im Bereich der Organisation von Veranstaltungen (im Folgenden Event genannt). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von respect. Agentur für Live-Komunikation ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

respect. Agentur für Live-Komunikation wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle zum Gelingen des Events notwendigen Informationen, wie Markt-, Produktions- und Verkaufsdaten und ähnliches unaufgefordert mitteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen stets der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und insbesondere der unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame Bedingung, die der Unwirksamen in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsschluss

Verträge zwischen respect. Agentur für Live-Komunikation und dem Kunden kommen nur auf der Grundlage jeweiliger schriftlicher Eventangebote zustande, in denen alle vereinbarten Leistungen (Leistungsumfang) sowie die hierfür vereinbarte Vergütung niedergelegt sind. Basis dieser Verträge sind diese AGB, schriftliche Vereinbarungen gehen bei Auslegungsfragen den AGB vor.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungspflicht von respect. Agentur für Live-Komunikation ergibt ich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern oder sonstig berühren, bedürfen der Schriftform. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die möglicherweise notwendig werden, teilt respect. Agentur für Live-Komunikation dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Vertragsinhalt nicht oder nur unwesentlich berührt wird und das Event im Wesentlichen in seinem Gehalt erhalten wird, steht dem Kunden auf Grund solcher Abweichungen weder ein Kündigungs- noch ein Minderungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufs in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern, dies auch ohne Abstimmung mit dem Kunden zu tun, wenn die Durchführung der Veranstaltung ansonsten gefährdet wäre und die Abweichung den Gesamtzweck und Gesamtgehalt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.

Soweit durch respect. Agentur für Live-Komunikation zur Durchführung der Veranstaltung Verträge mit Dritten geschlossen werden, können diese im Namen und für Rechnung sowie mit Vollmacht des Kunden geschlossen werden. Der Kunde erteilt respect. Agentur für Live-Komunikation hiermit vorsorglich eine solche Vollmacht. Diese Regelung betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich die Anmietung von Geschäfts- oder Veranstaltungsräumen, den Abschluss von Gastronomieverträgen sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und sonstigen Gewerken am Event.

4. Honorare und Preise

Es gelten grundsätzlich die im Angebot bestätigten Preise. Zahlungen sind jeweils 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreiten der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Referenzzins der Europäischen Zentralbank zu. Das Recht der Geltendmachung des darüber hinausgehenden Schadens bleibt jeweils unberührt. Der Entgeltanspruch von respect. Agentur für Live-Komunikation entsteht, wenn nichts anderes vereinbart wurde, für jede einzeln abrechenbare Teilleistung des Events, sobald diese Teilleistung erbracht wurde.

respect. Agentur für Live-Komunikation ist berechtigt, zur Deckung des erforderlichen Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 90 % der insgesamt vereinbarten Leistungen zu verlangen.

Kostenvoranschläge von respect. Agentur für Live-Komunikation sind grundsätzlich unverbindlich und dienen lediglich als Verhandlungs- und Gesprächsgrundlage.

5. Vertragsverhandlungen und Präsentationen

Erstellt respect. Agentur für Live-Komunikation im Auftrag eines Kunden eine Präsentation eines zu gestaltenden Events und erteilt der Kunde nach dieser Präsentation keinen entsprechenden Auftrag, so verbleiben sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Präsentation erbracht wurden, bei der Agentur. Dies betrifft insbesondere Inhalte und Ideen der Präsentation und sonstige Gestaltungsideen, Gestaltungsvorschläge oder Veranstaltungsideen, die im Rahmen der Präsentation vermittelt werden. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, diese Ideen von respect. Agentur für Live-Komunikation – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen, abzuändern, unter fremden Namen neu zu gestalten oder anderweitig an ihnen zu partizipieren.

Bei ordnungsgemäßer Vertragsdurchführung wird der Kunde mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars an respect. Agentur für Live-Komunikation für die Dauer und den Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Vertrages angefertigten Arbeiten und Events soweit übertragen nach deutschen Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist. Ausgenommen von diesen Nutzungsrechten sind sämtliche Logos, Corporate Designs und sonstige Darstellungen, die von respect. Agentur für Live-Komunikation zu Promotion oder zur Gestaltung einer Veranstaltung eventuell angefertigt werden. Solche Rechte können nur auf Grund gesonderter Vereinbarung mit respect. Agentur für Live-Komunikation erworben werden.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der Agentur, insbesondere Ideen, Veranstaltungskonzepte und auch einzelne Teile hiervon, bleiben stets im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars lediglich das Recht der Nutzung zu dem vereinbarten Zweck. Dieses Nutzungsrecht ist immer zeitlich beschränkt. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Kunde Leistungen der Agentur nicht durch Dritte oder mit Dritten gemeinsam und nicht über die Dauer der Vereinbarung mit respect. Agentur für Live-Komunikation hinaus nutzen.

Abänderungen von Leistungen durch respect. Agentur für Live-Komunikation durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von respect. Agentur für Live-Komunikation erlaubt. Dem Kunden ist bekannt, dass respect. Agentur für Live-Komunikation sich für die Durchführung von Events im Regelfall der Mitwirkung Dritter bedient. Dem Kunden ist weiter bekannt, dass auch dieser Dritte Urheber- und Nutzungsrechte an den von ihnen in aller Regel dargebotenen künstlerischen Leistungen inne haben. Der Kunde ist in keinem Falle berechtigt, in derartige Nutzungs- und Urheberrechte einzugreifen, diese ohne gesonderte Erlaubnis der Künstler zu verwenden oder in sonstiger Art und Weise davon zu partizipieren. Beabsichtigt der Kunde, nach Durchführung der Veranstaltung Teile der von respect. Agentur für Live-Komunikation gestalteten Events zu nutzen oder mit Künstlern, die für von respect. Agentur für Live-Komunikation gestaltete Events verwendet wurden, Verträge abzuschließen, so darf er diese ausschließlich über respect. Agentur für Live-Komunikation. Die direkte Ansprache von Künstlern oder Mitwirkenden an Events der respect. Agentur für Live-Komunikation Agentur für die Erteilung von Folgeaufträgen ist unzulässig. Vorsorglich unterwirft sich der Kunde wegen Verstößen gegen die vorstehende Vereinbarung hiermit der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz.

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die den ursprünglich vereinbarten Vertragsumfang überschreiten, ist grundsätzlich und unabhängig von eventuellen urheberrechtlichen Schutzgütern immer die Zustimmung der respect. Agentur für Live-Komunikation erforderlich. Wird eine solche Zustimmung erteilt, stehen sowohl respect. Agentur für Live-Komunikation als auch dem Urheber der verwendeten Werke jeweils gesondert angemessene Vergütungen zu.

7. Kündigung

Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit respect. Agentur für Live-Komunikation jederzeit zu kündigen. Für den Fall der vorzeitigen Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen im Wege des freiwilligen Schadensersatzes (pauschal nachfolgende Staffel: bis zu 8 Monaten vor Veranstaltungstermin 25 % des vereinbarten Honorars, bis zu 5 Monaten vor Veranstaltungstermin 50 % des vereinbarten Honorars, ab 4 Monaten vor Veranstaltungstermin 100 % des vereinbarten Honorars). Zzgl. zu diesem pauschalen Schadensersatz verpflichtet sich der Kunde evtl. durch respect. Agentur für Live-Komunikation bereits getätigte Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Fortbestand der Vereinbarung getätigt wurden, im vollen Umfange zu ersetzen. Davon ausgeschlossen sind Küsntlerhonorare. Diese sind nach Vertragsabschluss zu 100 % des vereinbarten Honorars zu zahlen.

Unberührt von dieser Vereinbarung bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. respect. Agentur für Live-Komunikation steht ein solches Kündigungsrecht insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Honorare oder Vorschüsse durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden. Honoraren und Vorschüssen stehen Budgetleistungen gleich, soweit diese vertraglich verabredet worden sind.

8. Haftung

respect. Agentur für Live-Komunikation verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und gründlichen Auswahl und Überwachung der von ihr zur Organisation des Events herangezogenen Dritten nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Darüber hinaus übernimmt respect. Agentur für Live-Komunikation keine Haftung für das Verschulden von eventuell eingesetzten Dritten.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Veranstaltung oder von respect. Agentur für Live-Komunikation erbrachten Tätigkeit wird vom Kunden getragen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, soweit die Agentur auf Wunsch des Kunden oder im Rahmen des geschlossenen Vertrages gehandelt hat und soweit die Widerrechtlichkeit der Tätigkeit der Agentur nicht offensichtlich und auf der Hand liegend feststand.

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass alle nicht ausschließlich schriftlich zwischen den Parteien niedergelegten Ansprüche auch Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sein sollen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch respect. Agentur für Live-Komunikation oder deren Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass Schadensersatzansprüche gegen respect. Agentur für Live-Komunikation – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar der Höhe nach beschränkt sein sollen.

Soweit respect. Agentur für Live-Komunikation im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt respect. Agentur für Live-Komunikation solche Ansprüche vorsorglich und vorbehaltlich einer entsprechenden Annahme an den Kunden ab. In einem solchen Falle stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen respect. Agentur für Live-Komunikation direkt zu. Der Kunde ist allerdings berechtigt, seine Ansprüche gegenüber Dritten auf eigene Kosten durchzusetzen. Vorsorglich verpflichtet sich der Kunde in jedem Falle, für die von ihm geplante Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen und respect. Agentur für Live-Komunikation von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Haftpflichtverletzungen grundsätzlich freizustellen.

9. Gewährleistung und Schadensersatz

Der Kunde hat Reklamationen oder Beanstandungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erbringung der Leistung von respect. Agentur für Live-Komunikation schriftlich geltend zu machen und diese zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden ein Schadensersatzanspruch zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass Schadensersatzansprüche gegen respect. Agentur für Live-Komunikation – gleich aus welchem Grunde – der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar beschränkt sind. Soweit Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, mangelhafter oder schlechter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen durch respect. Agentur für Live-Komunikation oder deren Erfüllungsgehilfen nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von respect. Agentur für Live-Komunikation und deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sind sie grundsätzlich ausgeschlossen.

10. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausschließlich mit anerkannten und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Darüber hinaus sind Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte nicht auszuüben. Für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und respect. Agentur für Live-Komunikation oder von dieser beauftragten Dritten gilt ausschließlich der Gerichtsstand der Stadt Hamburg. Dies gilt nur, soweit sämtliche Parteien der Gerichtsstandsvereinbarung Kaufleute sind. Für eventuelle Rechtsstreitigkeiten hat ausschließlich deutsches Recht Anwendung zu finden.

Über Inhalte der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge und über die zu vereinbarenden Events sowie über sämtliche im Zusammenhang mit der Organisation von Events den Partei zuteil werdenden Informationen vereinbaren die Parteien Stillschweigen gegenüber Dritten.

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